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Friedrich_S...

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Bürger

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Ausruf der Republik

von Friedrich_Schulze am 07.08.2011 13:46

Liebes civitisches Volk,

ich rufe hiermit die Republik aus, die durch das Volk und mit dem Volke lebt und leben werde.
Eine Republik wo das Volke herrscht in der Form der Demokratie.

Ich rufe die Republik Civitas aus, hoch lebe das Volk.

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Verfassungsgesetz der Republik Civitas

von Administrator am 07.08.2011 11:01

1. Der Staat und das Grundgesetz

§ 1 Die Macht kommt vom Volke

§ 2 Civitas ist eine Republik

§ 3 Jede Wahl ist geheim, unabhängig und frei.

§ 4 Die Flagge besteht aus den zwei Farben blau und weiß die senkrecht nach unten verlaufen und jede Farbe die Hälfte besitzt.

§ 5 Die Volljährigkeit ist mit dem 20 Lebensjahr gekommen.

§ 6 Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern, ohne das Spätfolgen eintreten

§ 7 Die Presse hat das Recht ihre Artikel frei zu schreiben, ohne das Spätfolgen eintreten

§ 8 Jeder volljährige Bürger von Civitas hat das Recht eine politische Partei gründen zu dürfen.

§ 9 Jeder hat das Recht auf Freiheit und darf daher nicht festgenommen werden, wenn kein Grund vorhanden ist.

§ 10 Der Staat hat die Pflicht, die Mütter und deren Kinder zu schützen.

§ 11 (1) Jeder hat das Recht auf einen fairen Prozess mit einen parteilosen Richter bzw. einer parteilosen Richterin
(2) Jeder hat das Recht einen Rechtsanwalt zu bekommen, wenn er vor Gericht steht

§ 12 Man darf erst bestraft werden, wenn man gegen ein Gesetz verstoßen hat.

§ 13 Polizeiliche Folterung ist verboten und wird nicht toleriert.

§ 14 Das Gesetz muss schon vorhanden gewesen sein, bevor man die Tat vollbracht hat.

§ 15 Jeder bekommt die gleiche Prozessart, keiner bekommt Sonderprivilegien.

§ 16 Der Richter bestimmt das Urteil mit einer anderen parteilosen Person vom Volk.

§ 17 Gegen das Urteil eines Richters darf geklagt werden und ein zweiter Prozess wird gemacht mit einem anderen freiwilligen Richter.

§ 18 Die Republik hat die Pflicht, beide Geschlechter gleich zu behandeln

§ 19 Kein Politiker, Unternehmer oder ähnlicher darf seine Amt missbrauchen

2. Das Republiksparlament

§ 20 Das Republiksparlament besteht aus Volksvertretern, die vom Volke gewählt werden.

§ 21 Das Republiksparlament hat das Recht die Republiksregierung wählen zu dürfen, alle 3 Monate.

§ 22 Das Republiksparlament wird alle 3 Monate vom wahlberechtigten Volk gewählt.

§ 23 Eine Mehrheit besteht erst, wenn mehr als 50% der Abgeordneten gleich abgestimmt haben.

§ 24 Die Republiksregierung und der Republikspräsident haben das Recht an Versammlungen vollkommen teilzunehmen. Das betrifft, Diskussionen, Tipps und Abstimmungen, wobei die Abstimmungen beim Republikspräsident außer Kraft gesetzt sind.

§ 25 Versammlungen müssen immer der Öffentlichkeit preisgegeben werden, Ausnahme besteht in Krieg dort darf die Öffentlichkeit kein Zugang haben, wenn nötig.

§ 26 Das Parlament muss nach der eigenen Wahl einen Parlamentsvorsitzenden wählen.

§ 27 Der Republiksparlamentsvorsitzende hat die Pflicht den Tagesplan für das Parlament zu planen und Abstimmungen zu organisieren.

§ 28 Der Republiksparlamentsvorsitzende muss zu jeder Partei gleich sein und darf daher keiner Partei Sonderprivilegien verpassen.

§ 29 Der Republiksparlamentsvorsitzende muss alle 3 Monate neu gewählt werden

§ 30 Das Republiksparlament macht Gesetzesvorschläge und Abstimmungen.

§ 31 Das Republiksparlament hat nicht das Recht das Verfassungsgesetz zu verändern.

3. Republiksregierung

§ 32 Die Regierung besteht aus einen Republikskanzler und fünf Ministern, die den Kanzler unterstützen.

§ 33 Die Regierung darf Gesetzesvorschläge machen.

§ 34 Die Regierung muss sich um das Wohl des Volkes kümmern, wenn es dies Mangelhaft tut hat der Republikspräsident das Recht die Regierung zu entlassen, per Volksentscheid.

§ 35 Die Regierung darf das Verfassungsgesetz nicht verändern


4. Der Republikspräsident

§ 36 Der Republikspräsident ist das Staatsoberhaupt.

§ 37 Der Präsident wird vom Volke jedes Jahr gewählt, Wiederwahlen sind erlaubt.

§ 38 Der Präsident muss eine gewählte Regierung ernennen, und darf unabhängig einen Republiksrichter entlassen und ernennen.

§ 39 Der Republikspräsident muss das Verfassungsgesetz schützen

§ 40 Der Republikspräsident darf maximal 1mal das Republiksparlament auflösen, er muss aber einen Grund haben.

§ 41 Der Republikspräsident ist der Oberbefehlshaber der Republikswehr, sein Stellvertreter ist in diesem Bereich der Verteidigungsminister.

§ 42 Der Republikspräsident darf ein Veto einlegen bei Gesetzesvorschlägen

§ 43 Der Republikspräsident hat besondere Privilegien (siehe §51 - §52)

5 Der Republiksrichter

§ 44 Es darf maximal 1 Republiksrichter geben, der unabhängig vom Republikspräsidenten ernannt wird und gegebenenfalls auch entlassen wird durch den Republikspräsidenten.

§ 45 Ein Republiksrichter hat besondere Privilegien (siehe §52).

§ 46 Ein Republiksrichter kümmert sich im Gerichtgebäude um normale Prozesse aber auch um besondere und wichtige Prozesse.

§ 47 Der Republiksrichter muss immer parteilos sein.

§ 48 Wenn gegen den Republiksrichter ein Prozess ist, ist der Richter nicht er selbst sondern der Republikskanzler.

§ 49 Der Republiksrichter muss Gesetzesvorschläge prüfen, damit die Verfassung geschützt wird.

§ 50 Der Republiksrichter muss die Verfassung schützen.

6 Veränderung oder außer Kraft setzen des Verfassungsgesetzes


§ 51 Im Krieg wo es darum geht das Volk zu schützen, hat der Präsident das Recht das komplette oder nur Teile des Verfassungsgesetzes außer Kraft zusetzen.

§ 52 Der Republiksrichter kann mit den Republikspräsidenten zusammen das Verfassungsgesetz erweitern oder verändern, jedoch nur Teile.

§ 53 Damit §52 passiert muss der gemeinsame Vorschlag von Präsident und Republiksrichter eine 2/3 Mehrheit haben in Republiksparlament.



Geschrieben am 07.08.2011

Antworten Zuletzt bearbeitet am 07.08.2011 17:47.

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Partei gründen

von Administrator am 07.08.2011 10:58

Um eine Partei zu gründen müssen Sie registriert und eingebürgert sein.
Sie schreiben zuerst ein neues Thema .
In das Thema schreiben Sie:
-Den vollen Namen
-Das Kürzel

Sie müssen sich im klaren sein, immer eine ordentliche Mitgliederliste führen zu müssen, damit es kein Chaos später gibt.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 07.08.2011 10:58.

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Amtsiegel

von Administrator am 07.08.2011 10:51

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von Administrator am 07.08.2011 10:50

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Amtsiegel

von Administrator am 07.08.2011 10:49

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Amtsiegel

von Administrator am 07.08.2011 10:49

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Amtsiegel

von Administrator am 07.08.2011 10:48

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Kanzlersiegel

von Administrator am 07.08.2011 10:47

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Abgeordnetensiegel

von Administrator am 07.08.2011 10:45

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